Stand 1. August 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carl Reiner GmbH, Stand 1. August 2020. Sie gelten für alle Verträge mit Kundinnen und Kunden, auch für Anfragen und Bestellungen über diese Website.
1. Anwendungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind stets auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen der Carl Reiner GmbH und Dritten (Kunden) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten auch dann für Verträge, wenn auf sie im Einzelfall kein Bezug genommen wird. Etwaige AGB des Kunden werden nicht zum Vertragsinhalt.
1.2. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn diese zwischen der Carl Reiner GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese AGB nur so weit, wie sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen.
1.3. Sollte ein Punkt dieser AGB nichtig sein oder seine Gültigkeit verlieren, so werden davon die übrigen Punkte nicht berührt; das gilt auch für Teile eines Punktes dieser AGB.
2. Leistungen
2.1. Die Carl Reiner GmbH erbringt im ordentlichen Geschäftsbetrieb Leistungen, die folgenden Bereichen zugeordnet werden:
2.1.1. Herstellung und Installation von Medizinprodukten;
2.1.2. Handel sowie Vermietung von neuen und gebrauchten Medizinprodukten;
2.1.3. Instandhaltung und damit die Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Medizinprodukten;
2.1.4. Einweisung von Medizinprodukten an Händler und Betreiber von Medizinprodukten.
2.2. Darüber hinausgehende sonstige Leistungen werden von der Carl Reiner GmbH als außerordentliche Leistungen erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung der Carl Reiner GmbH vereinbart sind.
3. Angebote
3.1. Die von der Carl Reiner GmbH angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind unverbindliche Einladungen an den Kunden, ein Kauf- oder sonstiges entgeltliches Anbot abzugeben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2. Eine Bestellung bzw ein Kaufanbot des Kunden ist von der Carl Reiner GmbH rechtzeitig angenommen, wenn die Carl Reiner GmbH die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang erklärt, etwa mittels Auftragsbestätigung, oder mit der Leistungsausführung beginnt.
4. Kostenvoranschläge
4.1. Kostenvoranschläge sind entgeltlich, wenn nicht die Unentgeltlichkeit im Einzelnen vereinbart ist. Ein für die Erstellung des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt wird auf das Entgelt der Hauptleistung angerechnet, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Für Kostenvoranschläge und Preisauskünfte übernimmt die Carl Reiner GmbH keine Gewähr für ihre Richtigkeit (Kostenvoranschlag ohne Gewähr).
4.2. Sollte sich nach Zustandekommen des Vertrages eine Erhöhung der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten um mehr als 15% ergeben, wird die Carl Reiner GmbH den Kunden darüber unverzüglich verständigen.
4.3. Sollte nach Zustandekommen des Vertrages eine Erhöhung bis zu 15% der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten eintreten, ist die Carl Reiner GmbH berechtigt, diese Erhöhung ohne gesonderte Verständigung des Kunden in Rechnung zu stellen.
5. Preise
5.1. Alle von der Carl Reiner GmbH berechneten Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich erklärt ist. Preise sind jeweils noch um Kosten der Verpackung, Transportkosten, Spesen, Zöllen und Abgaben zu erhöhen.
5.2. Die angeführten Preise gelten „Ab Werk“ bzw „ex works“ gemäß Incoterms 2010 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Für die Kosten der Verpackung und die Transportkosten sind die von der Carl Reiner GmbH jeweils bekanntgegebenen Tarife vereinbart.
5.3. Aus Anlass der Aus-, Durch- und Einfuhr anfallenden Verpackungs-, Transport-, Lager- und Standkosten und –gebühren, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Kunde.
5.4. Für Dauerschuldverhältnisse und Rahmenverträge zwischen dem Kunden und der Carl Reiner GmbH gilt überdies: Die von der Carl Reiner GmbH bekanntgegeben Preise sind für die Dauer eines Kalenderjahres verbindlich. Die Carl Reiner GmbH ist so stets berechtigt, die Preise für das nachfolgende Kalenderjahr einseitig abzuändern. Die Carl Reiner GmbH ist überdies berechtigt, die Preise vor Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der Änderung von Materialkosten, Personalkosten oder sonstigen Herstellungskosten jederzeit abzuändern.
6. Vertragsänderungen, Zusagen
6.1. Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen der Carl Reiner GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart sind.
6.2. Mitarbeiter vor Ort sind nicht zu Zusagen berechtigt; diese Zusagen sind so nur dann wirksam, wenn sie von der Carl Reiner GmbH schriftlich bestätigt werden.
6.3. Für vom Kunden oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der erteilten Bestellung keine Deckung finden, besteht in jedem Fall Anspruch auf das Entgelt, das sich nach den jeweils gültigen Tarifen der Carl Reiner GmbH bemisst.
7. Leistungsausführung, Leistungsfristen, Leistungstermine
7.1. Leistungen erfolgen ab dem Sitz der Carl Reiner GmbH in 1090 Wien, Mariannengasse 17; erfolgen diese stets „Ab Werk“ bzw „ex works“ gemäß Incoterms 2010.
7.2. Ein Versand oder eine Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
7.3. Vereinbarte Liefertermine sind für die Carl Reiner GmbH nur dann verbindlich, wenn sie deren Einhaltung im Einzelfall zugesagt hat.
7.4. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung an sich durch Umstände verzögert, die nicht von der Carl Reiner GmbH zu vertreten sind, so werden die verbindlich vereinbarten Liefertermine und Erfüllungsfristen einschließlich der zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung, mindestens jedoch für jeweils sechs Wochen, hinausgeschoben; dies gilt auch für den Fall, dass die Carl Reiner GmbH unverschuldet kein für die Vertragserfüllung erforderliches Material vom Lieferanten erhält.
7.5. Kann die Ware bzw. die Dienstleistung dem Kunden zum vereinbarten Lieferbzw Fertigstellungstermin ohne Verschulden der Carl Reiner GmbH nicht übergeben bzw erbracht werden, so schuldet der Kunde die durch den frustrierten Zustellversuch angelaufenen Kosten des Transports sowie des Rücktransports. Die Carl Reiner GmbH ist berechtigt, dem Kunden den Termin eines zweiten Zustellversuchs einseitig festzusetzen; sofern auch dieser frustriert bleibt, ist die Carl Reiner GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
7.6. Die Carl Reiner GmbH ist überdies berechtigt, Zeit und Ort von Seminaren, Veranstaltungen und Trainings auch nach (verbindlicher) Buchung, Vormerkung bzw Anmeldung zu ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein Recht auf Vertragsrücktritt zukommt und/oder Schadenersatzansprüche zustehen. Die Carl Reiner GmbH ist diesfalls verpflichtet, Änderungen spätestens eine Woche vor dem ursprünglichen Datum dem Kunden in geeigneter Form bekanntzugeben. Einer geeigneten Form entspricht jedenfalls die Übermittlung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
8. Mitwirkungspflichten, Vollmacht
8.1. Bei Lieferung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen am Ort des Kunden, verpflichtet sich der Kunde, die Gegenstände und die Räume, in der sich diese befinden, frei zugänglich zu machen.
8.2. Sollte die Carl Reiner GmbH die Leistungen zum vereinbarten Liefertermin und Ort nicht erbringen können, so trägt der Kunde die dadurch entstandenen frustrierten Mehrkosten; bei Erschwerung der Leistungsausführung durch Umstände auf Seiten des Kunden hat die Carl Reiner GmbH das Recht auf Erhöhung des Entgelts um zumindest 20% des vereinbarten Entgelts.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen an Gegenständen des Kunden, alle Umstände bekanntzugeben, die die Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und die Leistungsfähigkeit der Gegenstände betreffen.
8.4. Der Kunde erklärt, dass die für den Kunden jeweils vor Ort einschreitenden Dritten mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind. Der Vollmachtsumfang umfasst zumindest all jene rechtlichen Angelegenheiten, welche mit der Leistungserbringung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen; somit insbesondere das Recht, im Namen des Kunden Änderungen der Leistungsausführung zu verlangen oder Erklärungen aller Art entgegen zu nehmen.
9. Eigentumsvorbehalt, Sicherungszession
9.1. Alle gelieferten und montierten Produkte der Carl Reiner GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Carl Reiner GmbH.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Carl Reiner GmbH die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf den vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern.
9.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist die Carl Reiner GmbH berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Produkte zurückzunehmen, ohne dass diese Rücknahme einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
9.4. Veräußert der Kunde die im Eigentum der Carl Reiner GmbH stehenden Produkte weiter, so tritt der Kunde zur weiteren Sicherheit der Ansprüche der Carl Reiner GmbH schon jetzt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an die Carl Reiner GmbH ab; Carl Reiner GmbH nimmt diese Zession an. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Weiterverkauf, einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff auf die im Vorbehaltseigentum der Carl Reiner GmbH stehenden Produkte Dritte auf das Eigentum der Carl Reiner GmbH bzw die erfolgte Abtretung der Forderungen an die Carl Reiner GmbH hinzuweisen.
10. Rücktritt
10.1. Die Carl Reiner GmbH ist berechtigt, außerhalb der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten, aus wichtigem Grund den jederzeitigen Rücktritt mit sofortiger Wirkung zu erklären; wichtige Gründen liegen insbesondere dann vor, wenn
10.1.1. über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen worden ist;
10.1.2. Umstände vorliegen, die die vertragsgemäße Erfüllung offensichtlich unmöglich machen, jedenfalls aber gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, Fälle höherer Gewalt während des Zeitraums der Leistungserbringung, Epidemien, politische Unruhen, Unwetter, etc;
10.1.3. der Kunde gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung oder wiederholt gegen sonstige Vertragsbestimmungen verstoßen hat;
10.1.4. der Kunde rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen gesetzt hat, die die Carl Reiner GmbH in ihren Rechten verletzen.
10.2. Jeglicher Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
10.3. Der Rücktritt vom Vertrag erfasst im Fall der Teilbarkeit der Leistung alle noch nicht erbrachten Teilleistungen und Teillieferungen.
10.4. Im Falle des Rücktrittes sind bereits erbrachte Teillieferungen und Teilleistungen auch weiterhin nach den Vertragsbestimmungen zu behandeln, abzurechnen und abzugelten.
11. Stornierung, Vertragsstrafe
11.1. Für den Fall, dass der Kunde von einem Vertrag mit Zustimmung der Carl Reiner GmbH zurückgetreten ist, schuldet der Kunde verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des vereinbarten Entgelts (Stornogebühr). Die Geltendmachung eines den Betrag der Vertragsstrafe übersteigenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
12. Zahlungsbedingungen, Verzug
12.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist der Kaufpreis bzw der Werklohn (das Entgelt) im Voraus, so vor der Erbringung der Leistung, zu bezahlen.
12.2. Das Entgelt ist durch Überweisung auf das zu IBAN AT62 3200 0000 0773 2001 BIC RLNWATWW geführte Konto der Carl Reiner GmbH binnen drei Tagen nach Übermittlung der Rechnung (Anzahlungsrechnung, Teilrechnung oder Schlussrechnung) zu bezahlen; eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn diese spätestens sieben Tage nach Übermittlung der Rechnung am Konto der Carl Reiner GmbH wertgestellt ist.
12.3. Ist der Kunde im Verzug, schuldet dieser
12.3.1. Verzugszinsen von 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz vom gesamten Betrag der Rechnung,
12.3.2. im Fall einer höheren Zinsbelastung der Carl Reiner GmbH durch einen Bankkredit gegebenenfalls höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes,
12.3.3. den Ersatz aller Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Betreibungen, einschließlich der Kosten eines Rechtsbeistandes sowie Verfahrenskosten, zumindest EUR 40,00, und
12.3.4. eine Vertragsstrafe von 15% des offenen Betrages.
12.4. Zahlungen des Kunden werden zunächst zur Verringerung der offenen Kosten, dann zur Verringerung aller offenen Zinsen und danach zur Verringerung des Kapitals der offenen zahlbaren Rechnungen, die am längsten offen sind, verwendet, ungeachtet einer allfälligen anderen Widmung einer Zahlung durch den Kunden.
12.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist durch den Kunden verfallen alle von der Carl Reiner GmbH gewährten Vergütungen (Rabatte, Skonto, etc).
12.6. Unvollständige oder nicht fristgerecht geleistete Zahlungen einer Rechnung berechtigen die Carl Reiner GmbH von allen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten.
12.7. Bei Verzug des Kunden ist die Carl Reiner berechtigt, die Erfüllung weiterer Leistungen von einer Vorausleistungen des Kunden abhängig zu machen.
13. Aufrechnungsverbot, Abtretungsverbot
13.1. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit solchen der Carl Reiner GmbH ist ausgeschlossen.
13.2. Forderungen und Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag dürfen weder an Dritte abgetreten, verpfändet noch sonst einer Verfügung unterworfen werden. Entgegenstehende Verfügungen sind rechtsunwirksam.
14. Gewährleistung, Mängelrüge
14.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an bzw mit der Übernahme durch den Kunden bzw im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung; sollte der Kunde bereits vor Übergabe bzw Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt.
14.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei gebrauchten Waren sechs Monate. Bestätigt der Kunde schriftlich die Übernahme der Ware, sind Gewährleistungsrechte wegen Quantitätsmängel ausgeschlossen.
14.3. Der Kunde hat allenfalls vorliegende Mängel binnen 14 Tagen ab der Übergabe schriftlich bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen auf Schadenersatz statt Gewährleistung, Ansprüchen wegen Verkürzung über der Hälfte und irrtumsrechtliche Ansprüche an die Carl Reiner GmbH anzuzeigen. Die Anzeige ist rechtzeitig, wenn sie der Carl Reiner GmbH innerhalb dieser Frist schriftlich einlangt.
14.4. Gewährleistungsansprüche entfallen,
14.4.1. wenn der Kunde oder Dritte an den Produkten der Carl Reiner GmbH Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen oder sonstige vorsätzliche oder grob fahrlässige Eingriffe vornehmen;
14.4.2. für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, normale Abnutzung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder der Carl Reiner GmbH empfohlenen Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf gewaltsame Zerstörung, Unfall, vermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind;
14.4.3. für Materialien, die dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegen und dem Stand der Technik entsprechende Lebensdauer aufweisen.
14.5. Die Carl Reiner GmbH behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Wählt die Carl Reiner GmbH die Verbesserung, hat er zumindest zwei Verbesserungsversuche, bis der Kunde andere Ansprüche geltend machen kann. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis des behaupteten Mangels dar.
14.6. Der Kunde hat zu beweisen, dass ein Mangel im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Die Anwendbarkeit des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
14.7. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, der Carl Reiner GmbH den entstandenen Aufwand für die Feststellung der Mängelfreiheit angemessen zu ersetzen.
14.8. Jede weitere Nutzung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welchen ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.
15. Schadenersatz, Ausschluss Irrtumsanfechtung
15.1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
15.2. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.
15.3. Der Kunde kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Leistung verlangen; wenn beides unmöglich oder für die Carl Reiner GmbH mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann die Carl Reiner GmbH sofort Geldersatz leisten.
15.4. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere solch auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich von Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen bleibt der Schaden, der an der Person des Kunden eintritt.
15.5. Der Kunde hat Schadenersatzansprüche bei sonstigem Verlust innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen.
15.6. Die Höhe des Schadenersatzes ist mit der Höhe des vereinbarten Entgelts beschränkt.
15.7. Das Recht, den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten, wird ausgeschlossen.
16. Produkthaftung
16.1. Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder aufgrund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.
17. Verjährung/Präklusion
17.1. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche des Kunden (nicht aber Gewährleistungsansprüche) gegen die Carl Reiner GmbH, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).
18. Urheberrechte
18.1. Sämtliche technische Unterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der Carl Reiner GmbH und dürfen nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht werden.
19. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
19.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Carl Reiner GmbH in 1090 Wien, Mariannengasse 17.
19.2. Auf diese AGB und alle Verträge auf die diese AGB anzuwenden sind, ist ausschließlich das österreichische materielle Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
19.3. Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen der Carl Reiner GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
20. Datenschutz
20.1. Der Kunde stimmt zu, dass dessen Daten von der Carl Reiner GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden; ist mit der Übermittlung von Produkt- und Verkaufsinformationen durch die Carl Reiner GmbH auch auf elektronischem Weg ausdrücklich einverstanden. Der Kunde ist in Umsetzung des Art 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels Datenschutzerklärung durch die Carl Reiner GmbH informiert worden; die Datenschutzerklärung wird dem Kunden über die Webseite www.carlreiner.at zur Verfügung gestellt.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen den Vertragsteilen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Soweit in diesen AGB sonst die Schriftform vorgesehen ist, genügt die Übermittlung der unterfertigten Urkunden per E-Mail an office (at) carlreiner (punkt) at .
21.2. Erklärungen der Carl Reiner GmbH an den Kunden gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Vertragsanbahnung vom Kunden bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte postalische und/oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. Versendet der Kunde seinerseits E-Mails an die Carl Reiner GmbH von anderen E-Mail-Adressen aus, so darf die Carl Reiner GmbH mit dem Kunden auch über diese E-Mail-Adresse kommunizieren.
Carl Reiner GmbH, Mariannengasse 17, 1090 Wien. Dokument 3.1.2_ID_CarlReiner_AGB, Version 1.0, Stand 08/2020. Maßgeblich ist die jeweils mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung übermittelte Fassung.